Implementierung Pflegestandards
Pflegeeinrichtungen sind nach § 113a SGB XI verpflichtet, die Nationalen Expertenstandards anzuwenden. Im Rahmen der jährlichen Qualitätsprüfungen bewerten Gutachter*innen des Medizinischen Dienstes bzw. der Careproof GmbH (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherungen) inwieweit die gesetzlichen Anforderungen in Ihrer Pflegeeinrichtung umgesetzt werden.
Um Ihre Pflegeeinrichtung bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen, bieten wir unsere Beratung bei der Erstellung und Implementierung von internen Pflegestandards an. Bei der Implementierung gehen wir in vier Schritten vor.
1. Schritt:
Der erste Schritt ist die Ist-Analyse. Wir untersuchen die vorhandenen einrichtungsinternen Vorgabedokumente anhand der Anforderungen des Nationalen Expertenstandards sowie der Kriterien der Qualitätsprüfrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes. Der Grad der praktischen Umsetzung der internen Vorgaben wird anhand der Pflegedokumentationen von drei bis fünf Patienten bzw. Bewohnern ermittelt. Das Ergebnis der Ist-Analyse wird in einem detaillierten Bericht dargestellt.
2. Schritt:
Auf der Grundlage des Analyseberichts entwickeln wir gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus mindestens zwei Mitarbeiter*innen Ihrer Einrichtung, einen einrichtungsbezogenen Pflegestandard.
3. Schritt:
In der dritten Phase werden der neuentwickelte einrichtungsinterne Pflegestandard sowie die aktualisierten Vorgabedokumente den Mitarbeitenden in Ihrer Einrichtung durch die Berater*in vorgestellt. Die Berater*in schult Ihre Mitarbeitenden anhand konkreter patientenbezogener Fragestellungen, um ihnen so die Anwendung des Pflegestandards in der praktischen Arbeit zu vermitteln.
Optional erstellen wir zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden einen E-Learning-Kurs, der mit einer App auf dem eigenen Smartphone zeitunabhängig bearbeitet werden kann.
In dieser Phase können zusätzliche Implementierungsaudits durch die Berater*in beauftragt werden, die sowohl dazu dienen, den Umsetzungsgrad in der Praxis zu evaluieren, als auch die Anwendung der festgelegten Verfahren zu fördern. Die Ergebnisse der Implementierungsaudits werden in Form eines Auditberichtes dargestellt und werden zur Planung von Folgemaßnahmen genutzt.
4. Schritt:
Der letzte Schritt des Implementierungsprozesses ist ein Follow-Up. Das heißt, die dauerhaft wirksame Anwendung des Nationalen Expertenstandards wird etwa 3 Monate nach Abschluss des Implementierungsprojektes durch Prozessaudits überprüft. Die Ergebnisse der Prozessaudits werden in Form eines Auditberichts dargestellt und dienen ggf. zur Planung von Folgemaßnahmen.