Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt. Bei Mietinteressenten und ihren Angehörigen erzeugt das Angebot „Betreutes Wohnen“ Erwartungen, die von vielen Anbietern nicht erfüllt werden. Im neuen Entwurf des Hamburgischen Wohn– und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG), hat der Gesetzgeber deshalb eine Legaldefinition des Begriffes „Servicewohnen“ vorgenommen. Mit der Verwendung dieses Begriffes soll klargestellt werden, dass keine umfassenden Betreuungsleistungen angeboten werden, sondern lediglich „zielgruppenbezogene Zusatzdienstleistungen in beschränktem Umfang“. Der Kommentar zum Gesetzentwurf verweist mehrfach auf die DIN 77800 (Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen). Mit der Zertifizierung nach DIN 77800 kann der Betreiber einer Servicewohnanlage die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nachweisen. Die DIN-Norm 77800 richtet sich an Anbieter dieser Wohnform, die ihr Leistungsangebot transparent machen wollen. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen kann durch eine Produktzertifizierung nachgewiesen werden.
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