Medizinprodukte-Beauftragte*r + MP-Sicherheit
Medizinprodukte-Betreiberbeauftragte*r
Medizinprodukte-Betreiberbeauftragte*r
Die zweitägige Ausbildung „Medizinprodukte-Betreiberbeauftragte*r“ richtet sich an Führungskräfte und Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die mit der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) betraut werden sollen.
Neben dem Führen von Medizinproduktebüchern und Bestandsverzeichnissen sowie der Überwachung der Fristen für sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen sind Medizinprodukte-Betreiberbeauftragte auch für die Einweisungen von Mitarbeitenden in die sachgerechte Anwendung von Medizingeräten zuständig.
Den Teilnehmenden werden im Rahmen des Lehrgangs die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung anhand zahlreicher praxisrelevanter Beispiele vermittelt. Außerdem werden aktuellen Änderungen des Medizinprodukte Anpassungsgesetzes-EU (MPAnpG-EU) und des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes (MDG) besprochen.
Seminarinhalte:
- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR)
- Anforderungen der MDR im Bereich der Beschaffung
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- Anwender- und Betreiberpflichten
- Systematik der Anforderungen an das Anwenden und Betreiben der Medizinprodukte in der Gesundheitseinrichtung bzw. im ambulanten Bereich
- Inbetriebnahme von Medizinprodukten
- Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen
- Führung der erforderlichen Dokumentationen gemäß MPBetreibV bzw. Weitergabe der Daten an die Abteilung Medizintechnik
- Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen der Medizinprodukte
- Sicherheits- und messtechnische Kontrollen
- Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungen
- Kennzeichnungen von Medizinprodukten
Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit
Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit
Die eintägige Ausbildung „Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit“ befähigt zur Wahrnehmung dieser Funktion in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Alle Gesundheitseinrichtungen, die regelmäßig mehr als 20 Personen beschäftigen sind gesetzlich verpflichtet, eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zu benennen. Sie dient als Ansprechpartner*in für Behörden, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten, wenn es um Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren geht wie z. B. Rückrufe von Medizinprodukten.
Seminarinhalte:
- Grundlagen MPG, MPBetreibV und MPAMIV
- Aufgaben/Pflichten der Behörden und Einrichtungen
- Medizinprodukte Anwendermelde- und Informationsverordnung MPAMIV
- Aufgaben des BfMPS (Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit)
- Umsetzung der Anforderung in den Einrichtungen
- Fallbeispiele
Wir haben mit Herrn Cay Lange einen kompetenten Kooperationspartner gefunden, der seit vielen Jahren Gesundheitseinrichtungen bei der Umsetzung der Anforderungen des Medizinproduktegesetzes begleitet und die Fragen der Teilnehmenden kompetent und handlungsanleitend beantwortet.
Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 12 Personen begrenzt, um einen optimalen Schulungserfolg zu garantieren.